Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von SchichtSnap · Stand: [DATUM EINTRAGEN]
Entwurf – vor Verwendung prüfen lassen.
Diese AGB sind ein Startpunkt, angelehnt an das, was vergleichbare
Dienstplan-Anbieter üblicherweise regeln. Sie ersetzen keine
Rechtsberatung. Ersetze alle Stellen in eckigen Klammern und lass den
Text vor dem ersten bezahlten Vertrag von einer Anwältin oder einem
Anwalt für IT-Recht durchsehen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „SchichtSnap“ zwischen Lindner Eventmanagement, Inhaber Leon Lindner, Im Busch 5, 27404 Heeslingen (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden.
- SchichtSnap richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er SchichtSnap für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit nutzt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung von SchichtSnap auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung, Kontakt aufzunehmen.
- Auf Anfrage erstellt der Anbieter dem Kunden ein Angebot in Textform (zum Beispiel per E-Mail). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot in Textform annimmt. Maßgeblich sind das Angebot, diese AGB und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 11).
§ 3 Testphase
- Vor Vertragsschluss kann der Anbieter dem Kunden SchichtSnap nach Absprache für einen begrenzten Zeitraum kostenlos zur Verfügung stellen (Testphase), in der Regel für 30 Tage.
- Die Testphase endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Es bedarf keiner Kündigung, und es entsteht kein kostenpflichtiger Vertrag, solange der Kunde nicht ausdrücklich einen Vertrag nach § 2 abschließt.
- Während der Testphase besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit. Der Anbieter haftet in der Testphase nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 13 Abs. 1.
- Kommt kein Vertrag zustande, löscht der Anbieter die Daten aus der Testphase spätestens 30 Tage nach ihrem Ende. Auf Wunsch des Kunden geschieht das sofort.
§ 4 Leistungen des Anbieters
- Der Anbieter stellt dem Kunden SchichtSnap als webbasierte Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Der Kunde erhält dafür eine eigene Adresse der Form betrieb.schichtsnap.de. Eine Überlassung der Software selbst, etwa des Quellcodes, ist nicht geschuldet.
- SchichtSnap unterstützt die Personaleinsatzplanung, insbesondere bei der Erstellung und Veröffentlichung von Dienstplänen, dem Besetzen offener Schichten, der Verwaltung von Abwesenheiten und Verfügbarkeiten, der Erfassung von Arbeitszeiten, der Abfrage von Personalangaben (Personalbogen) und bei Benachrichtigungen per E-Mail. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
- Der Anbieter entwickelt SchichtSnap laufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit der vertraglich vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Fallen wesentliche Funktionen weg, kündigt der Anbieter das mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
- SchichtSnap ist ein Planungswerkzeug. Hinweise der Software, etwa zu Vertragsstunden oder Verdienstgrenzen, sind eine Hilfe, aber keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung. Für die Einhaltung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften bleibt der Kunde verantwortlich. SchichtSnap ist kein Lohnabrechnungsprogramm.
- Für die Nutzung braucht der Kunde einen Internetzugang und einen aktuellen Browser. Diese Voraussetzungen liegen in seinem Verantwortungsbereich.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung und Datensicherung
- Der Anbieter stellt SchichtSnap mit einer Verfügbarkeit von [98] % im Jahresmittel bereit. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsarbeiten sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Störungen des Internets, höhere Gewalt oder Ausfälle beim Rechenzentrumsbetreiber, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
- Wartungsarbeiten legt der Anbieter möglichst in Zeiten geringer Nutzung, also außerhalb typischer Liefer- und Planungszeiten, und kündigt längere Arbeiten vorher an.
- Der Anbieter sichert die Daten des Kunden täglich und bewahrt die Sicherungen 30 Tage auf.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde legt die Zugänge für seine Beschäftigten selbst an und hält sie aktuell. Zugänge von Personen, die den Betrieb verlassen, sperrt er zeitnah. Zugangsdaten sind geheim zu halten. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugangsdaten kennen, ändert der Kunde sie unverzüglich und informiert den Anbieter.
- Der Kunde ist für die Daten verantwortlich, die er und seine Nutzer in SchichtSnap eingeben. Er stellt sicher, dass die Verarbeitung rechtmäßig ist, informiert seine Beschäftigten nach Art. 13 DSGVO und beteiligt, soweit vorhanden, den Betriebsrat (insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).
- Der Kunde erhebt in SchichtSnap nur Angaben, die er für das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich braucht. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, etwa Diagnosen, die Religionszugehörigkeit oder Angaben zur Gesundheit, fragt er nicht ab und trägt sie auch nicht in Freitextfelder wie Notizen oder Hinweise ein. Ausgenommen sind Angaben, die das Arbeitsverhältnis erfordert und für die eine Rechtsgrundlage besteht, etwa der Vermerk „krank“ ohne Diagnose oder die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Der Anbieter bietet von sich aus keine Felder für solche Angaben an.
- Der Kunde darf SchichtSnap nicht missbräuchlich nutzen. Insbesondere ist es untersagt, rechtswidrige Inhalte einzustellen, die Sicherheit oder Stabilität des Dienstes zu gefährden, Zugangsbeschränkungen zu umgehen oder den Dienst mit automatisierten Abfragen zu belasten, die über die vorgesehenen Schnittstellen (etwa das Kalenderabo) hinausgehen.
- Störungen und Mängel meldet der Kunde unverzüglich in Textform und beschreibt dabei, wie sie sich zeigen.
§ 7 Nutzungsrechte und Daten
- Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, SchichtSnap für eigene betriebliche Zwecke durch die von ihm angelegten Nutzer zu verwenden.
- Alle Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht zum Betrieb des Kunden gehören, ist nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform erlaubt.
- Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben Daten des Kunden. Der Anbieter verwendet sie ausschließlich, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen.
§ 8 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
- Die Vergütung wird [monatlich] im Voraus berechnet. Rechnungen erhält der Kunde per E-Mail. Sie sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
- Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach Mahnung und Ablauf einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen sperren. Die Sperre kündigt er in der Mahnung an. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten, die Pflicht zur Zahlung besteht fort.
- Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigung in Textform von mindestens sechs Wochen ändern, frühestens zwölf Monate nach Vertragsschluss oder der letzten Preisänderung. Bei einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen. Darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
- Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
- Sofern das Angebot nichts anderes bestimmt, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsbeträgen in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen § 6 verstößt.
- Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
§ 10 Vertragsende: Datenexport und Löschung
- Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die Exportfunktionen von SchichtSnap herunterladen. Darüber hinaus stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung einen vollständigen Export in einem gängigen maschinenlesbaren Format (zum Beispiel CSV) zur Verfügung. Exportierbar sind insbesondere Nutzer und ihre Stammdaten, Gruppen und Standorte, Dienstpläne und Schichten, Abwesenheiten, erfasste Arbeitszeiten und Personalbögen.
- Nach Vertragsende hat der Kunde 30 Tage Zeit, einen Export anzufordern. Der Export ist für ihn kostenlos.
- Danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden. Aus den Datensicherungen verschwinden sie mit deren Ablauf (§ 5 Abs. 3). Ausgenommen sind Daten, die der Anbieter aufgrund eigener gesetzlicher Pflichten aufbewahren muss, etwa Rechnungen.
- Eigene Aufbewahrungspflichten des Kunden, zum Beispiel für Arbeitszeitnachweise oder Lohnunterlagen, erfüllt der Kunde selbst. Er exportiert die dafür nötigen Daten rechtzeitig vor der Löschung.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Für personenbezogene Daten, die der Kunde in SchichtSnap verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter verarbeitet sie in seinem Auftrag und nach seinen Weisungen.
- Die Parteien schließen dazu einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil des Vertrags und geht diesen AGB in Fragen des Datenschutzes vor.
- SchichtSnap wird in einem Rechenzentrum in Deutschland betrieben. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter nennt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
- Der Anbieter greift auf Daten des Kunden nur zu, soweit es für den Betrieb, die Fehlerbehebung oder eine Supportanfrage des Kunden erforderlich ist.
§ 12 Mängel
- Der Anbieter stellt SchichtSnap in vertragsgemäßem Zustand bereit und erhält diesen Zustand während der Vertragslaufzeit. Gemeldete Mängel beseitigt er in angemessener Frist. Dazu kann auch eine Umgehungslösung gehören, solange sie für den Kunden zumutbar ist.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Unerhebliche Einschränkungen der Nutzbarkeit begründen keine Mängelansprüche.
§ 13 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, je Vertragsjahr höchstens auf die im jeweiligen Vertragsjahr gezahlte Vergütung, mindestens jedoch auf [5.000] Euro.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der Absätze 1 und 2 nur in Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung aus der letzten Datensicherung erforderlich ist.
- Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung von SchichtSnap durch den Kunden oder seine Nutzer beruhen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
§ 14 Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags von der anderen Seite erhalten, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich verlangt wird.
§ 15 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen neuer gesetzlicher Vorgaben, geänderter Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung von SchichtSnap erforderlich ist. Das Verhältnis von Leistung und Vergütung ändert sich dadurch nicht zum Nachteil des Kunden.
- Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge und das Widerspruchsrecht weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB weiter; beide Seiten können den Vertrag dann ordentlich kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
- Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit nichts anderes bestimmt ist. Eine E-Mail genügt.
- Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).